Allgemeine Geschäftsbedingungen der youngbrain: GmbH

Zuletzt geändert: 01.01.2004 (Preisanpassung ab 01.01.2016)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren »AGB« genannt) sind ein Bestandteil jedes Vertrages zwischen Ihnen (im weiteren »Auftraggeber« genannt) und der youngbrain: GmbH (im weiteren »Auftragnehmer« genannt). Sie gelten ebenso für alle künftigen Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten auch für Lieferungen und Leistungen, die im Namen oder im Auftrag Dritter erbracht werden.

1.2 Von den nachfolgenden AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann rechtsverbindlich, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.3 Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Schriftform, das bedeutet per Brief oder per Fax (im weiteren »schriftlich« genannt) erfolgt. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ebenso wie Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu ändern. Der Auftragnehmer veröffentlicht die geänderten AGB ausschließlich im Internet unter www.youngbrain.com und weist seine Vertragspartner schriftlich auf die geänderten AGB hin. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden die geänderten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

2. Vertragsangebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich freibleibend und unverbindlich. Angaben des Auftraggebers über fachliche, funktionale und technische Aspekte bereits bestehender oder geplanter Internetlösungen oder deren Erweiterung sind Grundlage des Angebotes.

2.2 Der Auftraggeber stellt aufgrund des vorliegenden Angebotes durch die eigene Prüfung sicher, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber darüber hinaus verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des Auftragnehmers wirksam.

2.3 Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

2.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten und berechtigen den Auftragnehmer dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

2.5 Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers und einfaches Gegenzeichnen durch den Auftragnehmer zustande.

3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung, sowie falls vorhanden, einem dem Vertrag zugehörigen Pflichtenheft.

3.2 Soweit der Auftragnehmer über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Auftraggeber freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt oder Nutzungsrechte unentgeltlich zur Verfügung stellt, können diese vom Auftragnehmer jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder zurückgezogen werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.

3.3 Möchte der Auftraggeber den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, so wird der diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer äußern. Der Auftragnehmer prüft eingehend, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der Vergütung, entstehendem Mehraufwand sowie der notwendigen Verschiebung von Terminen haben wird und informiert den Auftraggeber darüber. Der Auftraggeber hat durch das Änderungsverlangen entstehende zusätzlichen Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und das Ausarbeiten eines Änderungsvorschlags.

3.4 Besteht in technischer und terminlicher Hinsicht die Möglichkeit der Umsetzung des Änderungswunsches, bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine entsprechende Nachtragsvereinbarung zu dem geschlossenen Vertrag an, die der Auftraggeber annehmen oder ablehnen kann. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

3.5 Dem Auftragnehmer bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht dem Auftragnehmer insbesondere dann zu, wenn er hierzu durch Änderungen der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung verpflichtet ist oder eine Veränderung der technischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluß hat, stattfindet. Die Interessen des Auftraggebers werden angemessen berücksichtigt.

4. Vertragsdurchführung und Vergütung

4.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, außer die Umsatzsteuer ist ausdrücklich ausgewiesen.

4.2 Übersteigt die vereinbarte Vergütung ein Volumen von 1.000 Euro, hat der Auftraggeber bei Vertragsschluß 40% der vereinbarten Vergütung per Überweisung an den Auftragnehmer zu entrichten.

4.3 Mit Auftragsbestätigung beginnt der Auftragnehmer mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses von seinem Auftrag zurücktreten wollen, stellt der Auftragnehmer ihm die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung.

4.4 Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Fertigstellung der Arbeit fällig und ist mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Entscheidet der Auftraggeber, Teile der Arbeit nicht zu nutzen, wird die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.

4.5 Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, ebensowenig begründen sie ein Miturheberrecht.

4.6 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die über die vereinbarten Leistungen des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, mit einem Satz von 120,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. berechnet.

5. Zusammenarbeit von Auftraggeber und Auftragnehmer

5.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

5.2 Erkennt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

5.3 Auftraggeber und Auftragnehmer können einander Ansprechpartner nennen, welche stellvertretend für den sie benennenden Vertragspartner die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den auf diesem Wege benannten Ansprechpartnern haben beide Vertragspartner sich gegenseitig jeweils unverzüglich mitzuteilen.

5.4 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verständigen sich in regelmäßigen Abständen in schriftlicher Form über Fortschritte und eventuelle Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im notwendigen Umfang bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu zählt insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Entscheidungsgrundlagen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software vor und während der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

6.2 Bei der Leistungserbringung zu verwendende Materialien und Unterlagen wie Abbildungen, Fotos, Texte, Datensammlungen und ähnliches hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer umgehend, unentgeltlich und in einem offenen digitalen Format per Email (bis max. 20 MB) oder Datenträger (DVD, CD-ROM) zur Verfügung zu stellen. Für Materialien, welche in nicht digitaler Form geliefert werden oder welche für eine unmittelbare Verwendbarkeit erst in das entsprechende Format konvertiert werden müssen, trägt der Auftraggeber die für die Bearbeitung und Konvertierung anfallenden Kosten.

6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen und Unterlagen sowie sämtlicher übrigen, möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werke berechtigt ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Sollte das nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innen- und Außenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt etwaige Rechtsverfolgungskosten.

6.4 Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten an der Erbringung der vertraglichen Leistungen beteiligt sind, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Werden vertragliche Leistungen durch das Verschulden vorbezeichneter Dritter ganz oder teilweise nicht oder nicht termingerecht erbracht, trägt der Auftragnehmer hierfür keine Verantwortung.

6.5 Der Auftraggeber übernimmt es als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit mitzuwirken (im weiteren »Test« genannt). Nach Mitteilung über die Fertigstellung einer Leistung durch den Auftragnehmer prüft der Auftraggeber binnen zwei Wochen die erstellte Leistung im Rahmen des Tests auf ihre Vertragsgemäßheit und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen der Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Verwendbarkeit. Stellt der Auftraggeber während der Tests Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen fest, so teilt er die Abweichungen zusammen mit einer Beschreibung ihres Auftretens unverzüglich dem Auftragnehmer mit, damit der Auftragnehmer solche Abweichungen in angemessener Zeit beseitigen kann. Gibt der Auftraggeber ihm im Rahmen des genannten Tests erkennbare nachteilige Abweichungen der Softwaremodule von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Softwaremodule hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test schuldhaft nicht oder nicht vollständig nachkommt, gilt entsprechendes hinsichtlich der bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbaren Abweichungen.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Alle Konzepte, Entwürfe sowie entwickelte Software bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte, nicht ausschließliche Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.

7.2 Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf den bei der Erstellung vertraglich vereinbarter Leistungen entstehenden Quellcode oder zur Erstellung der Leistung notwendige Zwischenstufen.

7.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und Emailadresse sichtbar und unsichtbar in den erbrachten Leistungen einzubringen. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur nach schriftlicher Vereinbarung entfernt werden.

7.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf seiner Internetseite den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Der Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen oder Teile daraus zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

7.5 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann die Nutzungsrechte an solchen Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges befristet widerrufen.

8. Gewährleistung und Mängelbehebung

8.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben.

8.2 Der Auftraggeber leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung der Erstellungsleistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind. Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreie Erstellungsleistungen liefern.

8.3 Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von einer Woche nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden.

8.4 Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht oder nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von dem Auftragnehmer erbrachten Erstellungsleistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen nachweislich ohne Einfluß auf die Entstehung des Mangels waren.

8.6 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren reproduzierbaren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

8.7 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers zuzuordnen ist, kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

9.2 Die Haftung ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muß. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung bzw. des Kaufpreises.

9.3 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht dafür, dass die über dessen Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sowie frei von Rechten Dritter sind.

9.4 Für den Verlust von Daten sowie Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10. Haftung des Auftraggebers, Freistellung

10.1 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer und Dritten durch eine rechtswidrige, mißbräuchliche oder sittenwidrige Verwendung vertraglicher Leistungen entstehen.

10.2 Soweit der Auftragnehmer durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Auftraggebers - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

10.3 Der Auftraggeber übernimmt mit Abnahme der vertraglichen Leistungen die volle Verantwortung für jegliche Publikationen, insbesondere für deren inhaltliche oder formelle Korrektheit. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Publikationen verantwortlich und versichert, dass durch seinen Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber- und Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.

11. Zusatzbestimmungen für die Entwicklung von Software

11.1 Falls im Zusammenhang mit einer vertraglich vereinbarten Entwicklung von Software Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber wird ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und dem Auftragnehmer auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich des Abschlusses eines möglichen Vergleichs, überlassen.

11.2 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen hiervon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung des Auftragnehmers eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat der Auftragnehmer das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

a. die entwickelte Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt,

b. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, die Software weiter zu nutzen,

c. die Software durch eine andere Software zu ersetzen, die keine Schutzrechte verletzt und die den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit der ersetzten Software gleichwertig ist,

d. die Software zurück zu nehmen und dem Auftraggeber die gezahlte Vergütung abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust zu erstatten.

11.3 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Software, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Auftraggeber stammenden Konzept oder darauf beruht, dass die Software vom Auftraggeber geändert oder zusammen mit nicht von dem Auftragnehmer gelieferten anderen Bestandteilen eines Informationssystems betrieben wurde.

12. Zahlungsverzug sowie Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

12.1 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle ausstehenden Entgelte und Vergütungen zu zahlen und zusätzlich die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

12.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich der Auftragnehmer vor.

12.3 Gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus einem Vertrag mit dem Auftragnehmer zu.

13. Rücktritt

13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, die Erbringung der Leistung erschwert oder unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag oder Sturm sowie Betriebsstörungen, Streik oder behördliche Anordnungen.

13.2 Ebenso ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine sich aus den AGB oder vertraglichen Vereinbarungen ergebende Pflichten verletzt. Dazu zählen insbesondere Verzug, qualitative Mängel oder rechtliche Probleme bei der Bereitstellung von Daten oder Materialien, Verzug bei Zahlungen oder mangelnde Bonität des Auftraggebers sowie Verletzung der vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte.

Ansprüche aus dem Rücktritt gegenüber dem Auftragnehmer können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Rücktritt kann auch nachträglich erfolgen, wenn dem Auftragnehmer obengenannte Pflichtverletzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.

14. Datenschutz

14.1 Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) unterrichtet die youngbrain: GmbH Sie hiermit darüber, dass bei Ausfüllen des Kontaktformulars Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden.

14.2 Die youngbrain GmbH speichert und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder Ihres Auftrages und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern (z. B. Post, Bank). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

14.3 Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Kontaktieren Sie die youngbrain: GmbH dazu bitte mit Hilfe folgender Email-Adresse: datenschutz@youngbrain.com.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Freiburg im Breisgau, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

15.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine wirksame Ersatzregelung bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.